IHRE FRAGEN –
UNSERE ANTWORTEN (FAQ)
Bestellprozess
Ablauf
Das Datum des Anbieterwechsels ist zunächst abhängig von der Mindestlaufzeit und der Kündigungsfrist Ihres bisherigen Vertrages. Der Wechsel selbst findet in der Regel innerhalb von circa drei Wochen statt.
Ja, wir übernehmen mit Ihrer Anmeldung auch die Abmeldung bei Ihrem bisherigen Stromversorger.
Ja, das können Sie! Der Belieferungsstart darf jedoch nicht länger als 6 Monate in der Zukunft liegen.
Ja, er behält seine Gültigkeit – gemäß den Bedingungen der Preisgarantie in den AGB.
Wir senden sie Ihnen per E-Mail zu.
Sie haben eine gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. Sie beginnt ab der Zustellung der Vertragsbestätigung. Ein Musterformular für den Widerruf finden Sie
hier.
Wir kündigen Ihren Vertrag an Ihrer alten Adresse und erstellen unter Angabe Ihrer neuen Adressdaten einen neuen Vertrag. Bitte teilen Sie uns circa einen Monat vor Ihrem Umzug Ihre neue Adresse per E-Mail mit. Ihre Adressdaten können Sie auch bequem im Kundenportal verwalten.
Nutzen Sie einfach den Tarifrechner, um Ihr bevorzugtes Produkt abzuschließen. Sie werden dann automatisch bei Original Energie angemeldet und Ihr Vertrag bei den Stadtwerken Oranienburg wird beendet.
Preis
Nein. Wir finden es wichtiger, Ihnen einen günstigen und fairen Tarif anbieten zu können. Ohne Schnörkel, ohne Haken, einfach ein Preis.
Nein, ein Wechsel zu uns ist generell kostenlos.
Online-Produkte
Ja! Unser Stromprodukt wird aus regenerativen Energien gewonnen und wird vom TÜV Nord
zertifiziert.
Strom aus regenerativen Energiequellen wird Grünstrom oder Ökostrom genannt. Die Energiequellen sind beispielsweise Sonne, Wind, Wasser oder Biomasse. Durch die Nutzung des Grünstroms helfen Sie den Ausbau von erneuerbaren Energien zu fördern und entlasten unsere Umwelt.
Das Produkt Heizstrom ist ausschließlich für Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen buchbar. Weiterhin muss die Wärmepumpe oder Nachtspeicherheizung über einen separaten Zähler gemessen werden, also getrennt vom Haushaltsstrom. Ohne diese Voraussetzungen können wir Ihnen den günstigeren Preis leider nicht anbieten bzw. behalten uns bei einer falschen Angabe im Bestellprozess vor, den Verbrauch zum Haushaltspreis abzurechnen.
Unser Produkt ist nur für Kunden mit einem Bedarf für Heizgas bestellbar. Für das sogenannte Kochgas bieten wir aktuell kein Produkt an.
Es gibt Eintarifzähler und Zweitarifzähler. Der Zweitarifzähler misst den Stromverbrauch getrennt nach Hochtarif (HT oder auch Tagstrom genannt) und Niedertarif (NT oder auch Nachtstrom genannt). Dafür werden zwei verschiedene Zählwerke verwendet, zwischen denen ein Relais zu bestimmten Zeiten hin und her schaltet. Ein Eintarifzähler kann HT und NT nicht trennen. Er misst beide Tarife durchgängig bzw. nur in einem festgelegten Zeitraum.
Nein. Unsere Online-Produkte sind für Kunden mit Registrierender Leistungsmessung (RLM) nicht möglich. Für diese Kundengruppe wird in der Regel anhand des sogenannten Lastgangs ein individuelles Angebot erstellt. Befindet sich Ihr Unternehmen im Umkreis von Oranienburg? Dann erstellen wir Ihnen gerne ein Angebot. Bitte senden Sie Ihre Anfrage an vertrieb@stadtwerke-oranienburg.de.
Alles rund um den Vertrag
Kundenportal
Sie können alle Daten bequem im
Online-Portal verwalten. Für die erstmalige Anmeldung benötigen Sie ein Passwort, dass Sie mit unserer Vertragsbestätigung erhalten. Sollten Sie es nicht mehr haben, so können Sie bei unserem Kundenservice service@originalenergie.de ein neues Passwort beantragen.
Sollten Sie es nicht mehr haben, so können Sie bei unserem Kundenservice service@originalenergie.de ein neues Passwort beantragen oder Sie nutzen ganz einfach dafür die Funktion „Passwort zurücksetzen“ auf der Login-Seite. Bitte verwenden Sie hierzu die E-Mail Adresse, mit der Sie sich bei uns angemeldet haben.
Im persönlichen Bereich im Kundenportal unter „Zugangsdaten ändern“.
Abschlag
Ihre 11 Abschläge werden bei Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats automatisch zum 1. des Monats von Ihrem Konto abgebucht. Sollte der Fälligkeitstermin auf einem Sonn- oder Feiertag liegen, wird der Betrag am nächsten Werktag abgebucht. Bei gewählter Überweisung ist der Abschlag selbstständig zum 1. des Monats zu überweisen. Im 12. Monat erhalten Sie von uns die Jahresrechnung. Im ersten Jahr kann es zu Abweichungen kommen.
Die Höhe Ihres monatlich zu zahlenden Abschlags wird aus Ihrem aktuellen Jahresverbrauch und dem Jahresgrundpreis errechnet. Bitte teilen Sie uns Ihren aktuellen Jahresverbrauch beim Bestellprozess mit. Sie können ihn zum Beispiel auf Ihrer letzten Abrechnung einsehen.
Einmal jährlich erhalten Sie eine Jahresrechnung von uns. Die Jahresrechnung richtet sich nach der turnusmäßigen Erfassung der Zählerstände des Netzbetreibers – für ein Lieferjahr werden 11 Abschläge berechnet. Ihre Jahresrechnung hinterlegen wir im Kundenportal.
Diese Option bieten wir nicht an. Der Abschlag wird bei allen Kunden zum 1. des Monats abgebucht bzw. für Kunden, die überweisen, fällig.
Dies ist immer der Folgemonat nach Vertragsbeginn.
Das empfehlen wir Ihnen nicht. Dies führt dazu, dass durch den nachgelagerten automatisierten Mahnprozess, Mehrkosten für Sie anfallen! Grundsätzlich wird der Abschlag bei allen Online-Kunden zum 1. des Monats abgebucht.
Ja, alternativ zur Anpassung durch die Jahresverbrauchsabrechnung können Sie Ihren Abschlag selbstständig in unserem
Online-Portal ändern.
Aufgrund nicht vorliegender Zählerstände könnte es dazu gekommen sein, dass wir keine Abrechnung erstellen konnten. Wir benötigen sowohl die Zählerstände von Ihnen, als auch vom Netzbetreiber. Bitte prüfen Sie, ob Sie uns Ihren Zählerstand zum Abrechnungstermin mitgeteilt haben. Sie können dies in Ihrem Online-Portal vornehmen und dort den Zählerstand nachträglich eingeben.
Zählerstände buchen
Die Nummer die jeder Zähler besitzt, erfahren Sie bei Neueinzug vom Vor- oder Vermieter. Sie können die Nummer auch bei der Hausverwaltung erfragen.
Des Weiteren finden Sie die Zählernummer auch auf Ihrer aktuellen bzw. letzten Abrechnung.
Ihr Netzbetreiber ist für die Ablesung Ihres Zählerstandes im jährlichen Turnus zuständig. Ihr Zählerstand wird uns von Ihrem Netzbetreiber mitgeteilt, dieser ist auf Ihrer Jahresrechnung ersichtlich.
Es gibt Eintarifzähler und Zweitarifzähler. Der Zweitarifzähler misst den Stromverbrauch getrennt nach Hochtarif (HT oder auch Tagstrom genannt) und Niedertarif (NT oder auch Nachtstrom genannt). Dafür werden zwei verschiedene Zählwerke verwendet, zwischen denen ein Relais zu bestimmten Zeiten hin und her schaltet. Ein Eintarifzähler kann HT und NT nicht trennen. Er misst beide Tarife durchgängig bzw. nur in einem festgelegten Zeitraum.
Preisanpassungen
Sollten Sie ein Preisanpassungsschreiben von uns erhalten haben, finden Sie in diesem den Beginn der Wirksamkeit Ihres neuen Preises.
Ja, aufgrund der Preisanpassung haben Sie das Recht Ihren Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen.
Allgemeines
Der Vertrag hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem Monat und verlängert sich automatisch um einen Monat. Abweichend davon beträgt die Vertragslaufzeit bei den 12-Monatsprodukten 12 Monate und verlängert sich auf unbestimmte Zeit, sofern der Vertrag nicht gekündigt wurde.
Der Vertrag wird mit der Stadtwerke Oranienburg GmbH geschlossen. Sie profitieren damit von einem starken kommunalen Versorger, der seit 30 Jahren auf dem Energiemarkt etabliert ist.
Es handelt sich um die Onlinemarke, die aus den Stadtwerken Oranienburg entstanden ist.
Unsere AGB für all unsere Tarife haben wir für Sie
hier zusammengestellt.
Hier finden Sie weitere Informationen.
Hier befinden sich alle Informationen zum Datenschutz.
Rechnungen
Wenn Sie Ihren Energieliefervertrag kündigen, wird der letzte Zählerstand abgefragt und daraufhin eine Schlussrechnung für Sie erstellt.
Da es sich um ein Onlineprodukt handelt, stellen wir Ihre Rechnungen und alle weiteren Informationen ausschließlich online zur Verfügung. Das trägt dazu bei, dass wir Ihnen ein günstiges Produkt anbieten und gleichzeitig die Umwelt entlasten können.
Ein separater Versand per E-Mail erfolgt nicht. Im
Online-Portal können Sie Ihre Rechnungen bequem und jederzeit downloaden.
Wir erstellen einmal im Jahr eine Jahresabrechnung.
Nutzen Sie dafür unsere Bankverbindung:
HypoVereinsbank Oranienburg
IBAN DE23 1002 0890 0003 0151 81
BIC HYVEDEMM488
Im
Online-Portal können Sie jederzeit Ihre Rechnung einsehen und als Dokument ausdrucken oder auf Ihrem PC abspeichern.
Nein, das bieten wir leider nicht an.
Dann geben Sie bitte dem Buchungsprozess 2 Tage Zeit und betrachten die Zahlungserinnerung als nicht mehr relevant.
Kündigung
Mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats kann der Vertrag gekündigt werden.
Sie brauchen uns nur Ihre Kündigung mit Ihren Vertragsdaten zu schicken. Sie erreichen uns per E-Mail oder im Kundenportal.
ORIGINAL ENERGIE übernimmt die Kündigung Ihres alten Vertrages. Falls Sie Ihren bisherigen Vertrag bereits selbst gekündigt haben, teilen Sie uns dies bitte beim Bestellprozess mit. Wichtiger Hinweis: Sollten Sie bei Ihrem alten Versorger ein Sonderkündigungsrecht haben, empfehlen wir die Kündigung selbst vorzunehmen.
Und viele andere Fragen, die Sie auch interessieren
Nein, denn Ihre Energieversorgung ist gesetzlich durch den Grundversorger gesichert. Die Umstellung bemerkt man als Kunde nicht.
Für die Instandhaltung und Wartung ist Ihr regionaler Netzbetreiber zuständig. Bitte wenden Sie sich im Falle einer Störung direkt an ihn, damit das Problem schnell behoben werden kann.
Melden Sie sich dafür bei Ihrem örtlichen Verteilnetzbetreiber. Gerne teilen wir Ihnen den Kontakt mit.
Grundsätzlich ja, außer in einzelnen kleineren grenznahen Netzgebieten. Bei Gasprodukten liefern wir nur in Netzgebiete, die mit H-Gas („High calorific gas“ mit einem höherem Brennwert) versorgt werden. Prüfen Sie doch gleich die Verfügbarkeit über unseren Tarifrechner.
Wegfall der Gasbeschaffungsumlage zum 01.10.2022
Die Gasbeschaffungsumlage, kurz Gasumlage, sollte ab dem 1. Oktober 2022 erhoben werden. Für das vierte Quartal 2022 wurde sie auf 2,419 Cent je Kilowattstunde (2,88 ct/kWh brutto) festgesetzt. Am 29. September 2022 gab die Bundesregierung bekannt, dass die Gasbeschaffungsumlage kurzfristig vor ihrem Inkrafttreten wieder abgeschafft werden soll. Die gesetzlichen Vorgaben haben wir kurzfristig rückabgewickelt. Damit wurden Ihre Preise durch die Gasbeschaffungsumlage nicht belastet.
Die Umsatzsteuer auf Gas und Fernwärme wurde ab dem 1. Oktober 2022 auf 7 Prozent gesenkt. Diese Reduzierung geben wir selbstverständlich weiter. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben haben wir den reduzierten Steuersatz in der aktuellen Jahresabrechnung berücksichtigt.
Im Dezember 2022 wurden die gesetzlichen Grundlagen zur Einführung der Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme verabschiedet.
Ziel der Preisbremse soll es sein, den Endkundenpreis für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) von den aktuell sehr hohen Marktpreisen für Energie zu entkoppeln. Gleichzeitig sollen Anreize zur Energieeinsparung erhalten bleiben.
Wem die Preisbremsen zu gute kommen und wie sie funktionieren, haben wir auf unserer FAQ-Seite zusammengefasst.