Ob Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums – es ist nur eine Frage der Zeit, bist die erste Wohnung bezogen und damit das heimische Nest bei den Eltern verlassen wird. Für alle jungen Menschen ist dies ein großer Schritt, der zu einem eigenständigeren Leben führt. Mit der Wohnung gehen neue Aufgaben und Herausforderungen einher. In diesem Beitrag möchten wir zeigen, welche Dinge besonders wichtig sind.
Mietvertrag und Bestandsaufnahme
Der Weg zur ersten Wohnung führt stets über den Mietvertrag. Doch nicht alle Verträge sind gleich, Vermieter greifen auf unterschiedliche Vorlagen zurück und einige setzen ihre Verträge sogar selbst auf. Umso wichtiger ist es, den Vertrag gründlich zu lesen und unklare Punkte zu besprechen oder gar abzuändern.
Ein wesentlicher Schritt im Rahmen der Schlüsselübergabe: Es sollte eine Bestandsaufnahme gemacht werden, einschließlich Erfassung bereits vorhandener Schäden, wie z.B. Kratzer an Türen oder Flecken auf dem Teppich. Ansonsten könnte es sein, dass der Mieter zu einem späteren Zeitpunkt die Behebung derartiger Schäden fordert.
Behördengänge und ähnliche Aufgaben
Wenn sich die Adresse des Wohnsitzes ändert, ist dies dem zuständigen Einwohnermeldeamt zeitnah (in den meisten Gemeinden innerhalb von 14 Tagen) mitzuteilen. Geschieht dies nicht, droht eine Strafe. Je nach Lebenssituation können weitere Behördengänge anstehen, beispielsweise um den Pkw umzumelden und damit ein neues Kennzeichen zu beantragen.
Nicht nur die Behörden sind über den Umzug zu informieren. So gilt es z.B. auch Banken und Versicherern die neue Adresse mitzuteilen. Ebenso Unternehmen, die ihre Leistungen regelmäßig abrechnen, wie z.B. der Handyanbieter.
Ersatzschlüssel hinterlegen
Üblicherweise händigt der Vermieter zwei Schlüssel aus. Wer alleine wohnt, sollte sich gut überlegen, wo die Aufbewahrung des zweiten Schlüssels erfolgt. Im Regelfall soll er als Ersatzschlüssel dienen, jedoch kann er dies nur, wenn er sich außerhalb der Wohnung befindet. Würde die Aufbewahrung innerhalb der Wohnung erfolgen, wäre er im Ernstfall wertlos.
Im Allgemeinen empfiehlt es sich, den Ersatzschlüssel bei einer Person zu hinterlegen, die in keiner allzu großen Entfernung wohnt. Darüber hinaus sollte diese Person zeitlich gut zu erreichen sein.
Notwendigen Hausrat besorgen
Junge Menschen sind häufig schlecht ausgestattet, wenn der Umzug in die erste Wohnung ansteht. Ganz egal, ob Küchenutensilien oder Staubsauger, derartige Dinge müssen häufig noch angeschafft werden. Der hiermit verbundene Aufwand und vor allem die Kosten sind keineswegs zu unterschätzen. Je nach Art des Wohnhauses und der Ausstattung der Wohnung kann z.B. die Notwendigkeit bestehen, eine eigene Waschmaschine anzuschaffen. Andererseits müssen solche Dinge nicht teuer sein, oft geben sich junge Menschen beim ersten Hausrat mit einer simplen Ausstattung zufrieden.
Hausrat versichern
Im elterlichen Zuhause war der gesamte Hausrat über die Versicherung der Eltern abgesichert. In den meisten Konstellationen greift dieser Versicherungsschutz für eine andere Wohnung nicht. Oft bleibt dem Nachwuchs keine andere Wahl, als den Hausrat selbst zu versichern.
Manchmal halten junge Menschen diesen Schritt für überflüssig. Doch aufgepasst, häufig täuscht der Eindruck. Der Hausrat kann sich in Summe auf einen stattlichen Betrag addieren, sodass im Schadensfall (z.B. durch austretendes Leitungswasser oder Feuer) erhebliche Kosten durch Reparaturen und Neuanschaffung drohen.
Passenden Stromanbieter finden
Ohne Elektrizität geht in der neuen Wohnung kaum etwas. Aber der Strom kommt nicht einfach aus der Steckdose, er wird von einem Versorger bereitgestellt. Wer neue Räumlichkeiten bezieht, sollte zunächst prüfen, von welchem Anbieter der Strom stammt und ob sich ggf. ein Wechsel des Stromversorgers empfiehlt. Oft bietet sich hierdurch die Chance auf einen niedrigeren Strompreis, der im Jahresverlauf eine stattliche Entlastung der Haushaltskasse bedeutet. Darüber hinaus ist es per Umstieg auf Ökostrom möglich, einen erheblichen Beitrag zum Schutz von Klima und Umwelt zu leisten.
Übrigens sollte der Zählerstand im Rahmen der Schlüsselübergabe erfasst und im Vertragswerk festgehalten werden. Der ermittelte Stand bildet die Grundlage der Abrechnung, d.h. ab diesem Zeitpunkt fallen Kosten durch den Verbrauch von Energie an. Hinweis: Je nach Art und Größe des Wohnhauses kann der Zählerstand nur im Beisein eines Hausmeisters abgelesen werden, sodass ggf. die Notwendigkeit besteht, diesen rechtzeitig zu informieren. Dies gilt auch für die weiteren Zählerstände, wie Heizung und Wasser.
Telefon und Internet
Ohne Telefon und Internet geht es meist nicht mehr. Hier ist die Situation ähnlich wie beim Strom. Es empfiehlt sich, die Konditionen verschiedener Anbieter zu vergleichen. Wer clever vergleicht, kann eine schöne Ersparnis erzielen und damit die Haushaltskasse entlasten.